How to buy
KAUFEN
Es gibt drei Hauptsteuern, die bei Kauftransaktionen anfallen, nämlich:
UMSATZSTEUER
Das Finanzamt verlangt vor dem Eigentumsübergang die Vorlage einer Kopie des Kaufvertrags. Es berechnet dann die Mehrwertsteuer auf der Grundlage des Vertragswerts der Immobilie und beträgt derzeit 5 %. ÜBERTRAGUNGSGEBÜHR Die vor der Eigentumsübertragung an das Grundbuchamt zu zahlende Übertragungsgebühr wird in der Regel vom Käufer entrichtet und wurde derzeit von 6 % auf 3 % des Immobilienwerts gesenkt.
STEMPELGEBÜHR
Die Stempelsteuer, die an das Finanzamt zu zahlen ist, wird auf den Vertragswert der Immobilie berechnet. In der Regel ist die Stempelsteuer vom Käufer zu entrichten, obwohl dies von den Parteien durch eine ausdrückliche Klausel im Kaufvertrag jederzeit geändert werden kann. Alle Kaufverträge müssen innerhalb von 21 Tagen nach ihrer Unterzeichnung beim Landratsamt registriert werden, und es ist jetzt obligatorisch, dass die Stempelsteuer in Höhe von 0,5 % entrichtet wird, bevor die Registrierung erfolgen kann Nachdem Sie eine Immobilie zum Kauf ausgewählt haben, sollten Sie sich mit einem offiziell in Nordzypern registrierten Anwalt treffen. Bei dem ersten Treffen mit dem Solicitor wird er die Einzelheiten der von Ihnen ausgewählten Immobilie in Erfahrung bringen und sich alle informellen Vereinbarungen ansehen, die Sie mit dem Verkäufer bezüglich des Kaufpreises, des Zahlungsplans und aller im Kaufvertrag enthaltenen Punkte getroffen haben. Er wird Ihnen das Verfahren erklären, das Sie einhalten müssen, einschließlich der Steuern und Gebühren, die Sie zahlen müssen, und kann in Ihrem Namen Nachforschungen anstellen, um sicherzustellen, dass die Transaktionen sicher und effizient durchgeführt werden. In dieser Phase kann auch eine Vollmacht von Ihnen eingeholt werden, um sicherzustellen, dass der Solicitor in Ihrem Namen handeln und Dokumente unterzeichnen kann, wenn Sie für längere Zeit nicht in Nordzypern sind.
DIE ALLGEMEINEN GRUNDSÄTZE DER ANWALTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN SIND WIE FOLGT:
- Der Solicitor führt eine Grundbuchrecherche beim zuständigen Grundbuchamt durch, um zu bestätigen, dass der Verkäufer der eingetragene Eigentümer der Immobilie ist und dass die Immobilie frei von Pfandrechten, Belastungen oder Lasten ist. Er analysiert die Unterlagen und prüft, ob die entsprechenden Baugenehmigungen, Baugenehmigungen und Zulassungen vorliegen.
- Um Ihre Rechte und Interessen zu schützen, wird Ihr Anwalt einen auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittenen Kaufvertrag vorbereiten, in dem die Einzelheiten des Verkaufs, die Fertigstellungstermine, der Zahlungsplan, etwaige Einbauten und Ausstattungen, die Verantwortlichkeiten beider Parteien sowie Verzugsstrafen und Entschädigungsklauseln aufgeführt sind. Der Vertrag wird Ihnen und dem Verkäufer zur Prüfung vorgelegt, und wenn beide Parteien mit dem Inhalt zufrieden sind, wird der Vertrag unterzeichnet.
- Sobald der Solicitor mit den Ergebnissen der Suche zufrieden ist und der Vertrag unterzeichnet und ausgetauscht wurde, lässt er den Kaufvertrag beim Bezirksgrundbuchamt registrieren. Alle Kaufverträge über den Erwerb von Immobilien müssen innerhalb von 21 Tagen nach Vertragsunterzeichnung beim Bezirksgrundbuchamt eingetragen werden, und die Stempelgebühr in Höhe von 0,5 % des Immobilienwerts muss entrichtet werden, bevor die Eintragung erfolgen kann. Durch die Eintragung des Vertrages sind Sie davor geschützt, dass die Immobilie an einen Dritten verkauft oder übertragen wird und dass später Pfandrechte an der Immobilie bestellt werden.